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Wichtiges Gerichtsurteil für alle Website-Betreiber

3D-Männchen mit Paragraphenzeichen - Symbolisiert Gesetzt zur DSGVO

Dr. Thomas Schwenke weist gestern auf seinem Blog auf ein aktuelles Urteil des EuGH hin. Damit wird die OptIn-Pflicht für Cookies, die bisher noch nicht abschließend geklärt war, nun zu einer abmahnbaren Pflicht erklärt.

Das bedeutet, dass Facebook-Like-Button, Facebook-Pixel und vermutlich auch Google Analytics künftig nicht mehr ohne explizites OptIn verwendet werden dürfen. Heißt: Der Besucher der Website muss explizit zustimmen, bevor die Cookies aktiviert werden dürfen. Es reicht nicht, auf der Website lediglich auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen.

Lösbar ist ein solches OptIn zum Beispiel mit dem PluginBorlabs Cookie Notice“ oder mit dem PluginPixelmate„.

Share-Buttons mit einer 2-Klick-Lösung wie die bekannten Shariff-Buttons sind aber davon unberührt, diese dürfen weiter verwendet werden.

Hier den vollständigen Beitrag lesen.

Kommentare

5 Kommentare zu „Wichtiges Gerichtsurteil für alle Website-Betreiber“

  1. Wie lässt sich eine Projektarbeit gestalten – Tipps hier

    habe den Beitrag via Twitter geteilt: https://twitter.com/Alex55545736/status/1161575628740710400?s=20

    VG, Anna

    1. Herzlichen Dank 🙂

  2. Tom

    Ein wirklich top geschriebener und informativer Artikel 😊 Tolle Aufstellung

  3. Hi, für einen Cookie Opt-In würde ich allerdings das Plugin Real Cookie Banner empfehlen. Borlabs ist etwas outdated.

    1. Naja … nur weil Borlabs vielleicht keine Affiliate-Provisionen anbietet, würde ich es noch lange nicht als Outdated bezeichnen 🙂

      Real Cookie Banner ist relativ neu auf dem Markt und muss ich erst noch beweisen 😉

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